Krankheit während Transferzeit/ALG-Zeit

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26.01.2019 Erkrankt in der Transferzeit? Oder in der Zeit danach? Hier einige Hinweise. Und sobald Sie wieder gesund sind, bitte bei der Transfergesellschaft bzw. bei der Arbeitsagentur zurückmelden!

Stand 2018
Hinweis: Vorschriften und Gesetze können sich ändern, deshalb im Einzelfall bei der TG, der Arbeitsagentur, der Krankenversicherung oder dem Rechtsdienst der Gewerkschaft nachfragen!

Gesundmeldung

Die Krankenkasse oder die Transfergesellschaft wird nicht automatisch informiert, wenn Sie wieder gesund sind. Deswegen müssen Sie sich melden, sobald Sie wieder arbeitsfähig/vermittlungsfähig sind.

Krankheit vor dem Eintritt in die Transfergesellschaft (TG)

Zum Eintritt in die Transfergesellschaft muss man vermittlungsfähig (nicht krank geschrieben) sein. Wer zu dieser Zeit krank ist, erhält weiter Lohnfortzahlung des abgebenden Arbeitgebers bzw. Krankengeld von der Krankenversicherung. Sobald man wieder gesund ist, kann man in die Transfergesellschaft eintreten.

Wichtig
Bitte setzen Sie sich mit der TG in Verbindung. Die TG informiert Sie, wie Sie eventuell ausgefallene Termine nachholen können. Sobald Sie wieder gesund geschrieben sind, bitte sofort die TG informieren, damit bei der Lohnfortzahlung keine Lücken entstehen.

Krankheit während der Transferzeit

Wenn Sie innerhalb der Transferzeit erkranken, funktioniert das wie bei jedem "normalen" Arbeitgeber.

Wichtig

  • Melden Sie Ihre Erkrankung sofort (am besten telefonisch oder per E-Mail) der TG. Reichen Sie die Krankmeldung ebenfalls sofort an die TG und an Ihre Krankenversicherung weiter. Bitte nicht die Krankmeldung an den abgebenden Arbeitgeber schicken, der kann nichts damit anfangen.
  • Achten Sie auf "lückenlose" Krankmeldung. Lassen Sie sich nicht bis Freitag, sondern bis Sonntag krank schreiben. So vermeiden Sie Lücken bei einer Folge-Krankmeldung.
  • Wenn Sie wieder gesund sind oder in absehbarer Zeit werden, melden Sie sich unbedingt bei der TG. Die TG muss wissen, dass Sie wieder vermittlungsfähig sind, um eine unterbrechungsfreie Gehaltszahlung zu ermöglichen.
  • Wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind oder die TG-Zeit während Ihrer Krankenzeit endet, zahlt i.d.R. die Krankenversicherung Krankengeld.
  • Eine Krankengeldzahlung kann das Bemessungsentgelt in der ALG1-Zeit beeinflussen.

Krankschreibung am Ende der Transferzeit

  • Ein "nahtloser" Übergang von der TG-Zeit zum Arbeitslosengeld-Bezug ist nur möglich, wenn Sie am Ende der TG-Zeit vermittlungsfähig, also nicht krank geschrieben sind. Wenn Sie zu Ende der TG-Zeit krank sind, übernimmt die Krankenversicherung. Halten Sie Rücksprache mit Ihrem TG-Berater. Er/sie wird Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie wieder gesund sind oder das Ende der Krankschreibung absehbar ist, müssen Sie unverzüglich die Arbeitsagentur informieren, dass Sie wieder vermittlungsfähig sind.

Krankheit während der Zeit von Arbeitslosengeld-Bezug

In den ersten 6 Wochen zahlt die Arbeitsagentur weiter Arbeitslosengeld. Danach erhalten Sie Krankengeld von der Krankenversicherung. Wenn die Krankenversicherung zahlt, wird der Arbeitslosengeld-Bezug dadurch unterbrochen und verlängert sich entsprechend.

Wichtig

  • Reichen Sie die Krankmeldung sofort an die Arbeitsagentur und an Ihre Krankenversicherung weiter.
  • Achten Sie auf "lückenlose" Krankmeldung. Lassen Sie sich nicht bis Freitag, sondern bis Sonntag krank schreiben. So vermeiden Sie Lücken bei einer eventuellen Folge-Krankmeldung.
  • Wenn Sie erkranken und deswegen einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie Ihren AA-Berater. Sie können auch über die Hotline 0800-4 55 55 00 Ihre Erkrankung melden. Dann erhält Ihr Berater eine Information und kann den ausfallenden Termin für jemand anderen nutzen.
  • Wenn Sie wieder gesund sind oder das Ende der Krankschreibung absehbar ist, müssen Sie unverzüglich Ihren AA-Berater informieren, dass Sie wieder vermittlungsfähig sind.
  • Die Arbeitsagentur hat die Möglichkeit, Sie zum Amtsarzt zu schicken oder ärztliche Gutachten anzufordern. Lassen Sie sich in diesem Fall von der Rechtsberatung Ihrer Gewerkschaft beraten.
  • Bei längerer Krankheit fordert Sie die Krankenversicherung eventuell auf, sich nicht mehr krank zu melden oder der MDK (medizinische Dienst der Krankenkasse) meldet sich. Nehmen Sie in diesem Fall unbedingt Kontakt mit der Rechtsberatung Ihrer Gewerkschaft auf.

Im Infolink unten finden Sie weitere Hinweise der Arbeitsagentur!

Krankenversicherung in einkommenslosen Zeiten

Wichtig
Sie müssen sich selbst weiter krankenversichern, entweder familienversichert beim Ehepartner oder freiwillig in Ihrer Krankenversicherung. Achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufnehmen, damit die Krankenversicherung unterbrechungsfrei weiter läuft. Wenn Sie sich in einer einkommenslosen Zeit selbst weiterversichern, kostet das in der Gesetzlichen Krankenversicherung ca. 180 Euro im Monat. In einer privaten Krankenversicherung ist das in der Regel deutlich teurer.

Langzeiterkrankung

  • Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld für eine bestimmte Zeit (in der Regel für längstens 78 Wochen). Häufig fordert die Krankenkasse Sie aber schon früher auf, sich nicht mehr krank zu melden oder die Krankenkasse fordert ein Gutachten durch den MDK. Wenn Sie längerfristig erkranken, melden Sie sich bei der Rechtsberatung oder beim Sozialdienst Ihrer Gewerkschaft. Dort wird man Ihnen weiterhelfen.

Familienangehörige in häuslicher Pflege

Ab Pflegegrad 2 und mindestens 10 Stunden wöchentlicher Pflegezeit können Sie Unterstützungsleistungen der Pflegekasse und evtl. der Arbeitsagentur erhalten. Sprechen Sie die Krankenversicherung/die Arbeitsagentur darauf an.

Privat Krankenversicherte

Die Regelungen in der Privaten Krankenversicherung können von den hier genannten Regelungen abweichen. Bitte schauen Sie in Ihren Versicherungsvertrag und informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer.

Das wichtigste ist natürlich wieder gesund werden und gesund bleiben! Wir wünschen Ihnen gute Besserung.

Letzte Änderung: 28.09.2019