Mehr ALG1 durch Günstigerprüfung!
Hinweis: Keine Panik, dieser Antrag eilt nicht. +++
Man kann einen Antrag stellen auf Günstigerprüfung/Härtefallprüfung beim ALG.
Der Antrag kann mit Beginn des Arbeitslosengeldbezuges gestellt werden.
Hintergrund: Normalerweise richtet sich die Höhe des ALG 1 nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate Wenn Ihr 12 Monate in einer TG wart, berechnet sich euer ALG aus dem Bemessungsentgelt (Bemessungsbrutto im
Aufhebungsvertrag).
Oft habt Ihr in der Zeit vor der Transfergesellschaft aber ein höheres Bemessungsentgelt, da Sonderzahlungen i.d.R. nicht bei der Berechnung des Bemessungsentgelts der TG berücksichtigt werden.
Ihr könnt beantragen, dass die Zeit vor der Transfergesellschaft in die ALG-Berechnung mit einfließt. Wenn eine Neuberechnung ein um 10 % höheres ALG 1 ergibt, erhaltet Ihr das höhere Arbeitslosengeld. Wer eine abgesicherte Schichtzulage, Belastungszulage oder besondere Einmalzahlungen hatte, erreicht diese Schwelle sehr häufig.
Dein Antrag stellen ist einfach mit dem unten zum Download bereitstehenden Formular und vollkommen risikolos. Ihr bekommt nicht weniger ALG, höchstens mehr. Und es ist euer gutes Recht, also nicht scheuen.
Achtung! Jede/r sollte einen Antrag stellen, auch wenn er/sie inzwischen schon aus dem ALG-Bezug draußen ist. Wenn der Antrag durchgeht, kriegt Ihr eine Nachzahlung.
Dafür zuständig ist die Leistungsabteilung. Die Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers und der Transfergesellschaft liegen der Arbeitsagentur in den meisten Fällen vor. Eure Arbeitsagentur sagt euch, wenn Ihr außer dem Antrag weitere Unterlagen braucht.
Ein Muster für den Antrag findet Ihr am Ende dieser Meldung. Es ist als Word-Dokument (für die, die ihre Daten in Word eintragen wollen) und als PDF-Dokument (für die, die ihre Daten handschriftlich eintragen wollen) zum Download verfügbar.
Reicht den Antrag bei eurer Arbeitsagentur ein.
Manchmal wird eine Bescheinigung verlangt, dass im Entgelt vor der Transfergesellschaft keine Bestandteile einer Abfindung oder Urlaubsabgeltung enthalten ist. Diese Bescheinigung könnt Ihr bei eurer ehemaligen Personalabteilung anfordern.
Inzwischen steht die "Bedienungsanleitung" für die Günstigerprüfung auch auf der Webseite der Bundesagentur, siehe Infolink unten.
Letzte Änderung: 19.07.2022