Betreuungs-, Patientenverfügungen usw.
Keiner denkt gerne dran - aber wer entscheidet für mich, wenn ich das nicht mehr selbst kann. Folgende Dinge sollte man sich überlegen:
1. Für Menschen mit Familie: Der Ehepartner wird nicht automatisch zum Betreuer, ebenso wenig die Kinder/Eltern.
Wer möchte, dass die Familienangehörigen die Betreuung übernehmen, muss dies in einer Betreuungsverfügung regeln.
Wer nichts regelt, überlässt einem Betreuungsgericht die Entscheidung. Dieses Betreuungsgericht wird wahrscheinlich einen Berufsbetreuer bestellen.
2. Wer keine Vertrauensperson hat, kann sich an einen Betreuungsverein in seiner Stadt wenden. In Google "Betreuungsverein" und Stadtnamen eingeben, dann findet sich etwas. Man kann dort oft auch selbst die Aufgabe als ehrenamtliche/r Betreuer/in wahrnehmen. Auch Anwälte/Notare können Betreuungsaufgaben übernehmen.
3. Vorher mit der Person/mit den Personen sprechen, die den Betreuungsauftrag erhalten sollen. Einmal sicherstellen, dass die Person den Betreuungsauftrag auch annimmt und dann klären, was man im Falle eines Falles will. Dafür braucht es Zeit und manche Gespräche.
4. Schriftlich präzise definieren, welche Bereiche der Betreuung wer übernehmen soll. Auch hier ausführlich regeln und beschreiben, was man selbst wünscht.
5. Die Verfügung bei einem Notar oder einem Internetregister hinterlegen, dass man sie bei Bedarf auch findet. Gilt besonders für die letzte Verfügung (Testament).
Hinterlegen lassen sich Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen via Internet beim Zentralen Vorsorgeregister.
6. Wenn sich die Lebensumstände ändern, nicht vergessen, die Verfügung bei Bedarf anzupassen.
Ähnliches gilt für die Patientenverfügung und sonstige Verfügungen.
Letztwillige Verfügung (Testament)
Nach Möglichkeit den Nachlass zu einer Zeit regeln, wo man noch klar im Kopf ist. Wer ein größeres Vermögen hat, kann durch Schenkungen schon zu Lebzeiten was regeln und Steuern sparen. Wer rechtzeitig Familienrat hält und mit allen spricht, vermeidet Streit in der Erbengemeinschaft.
Wer bei Testament und Verfügungen einen darauf spezialisierten Anwalt oder Notar zu Rate zieht, gibt zwar Geld aus, hat aber die größtmögliche Absicherung gegen Formfehler und ähnliches Ungemach.
Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) findet Ihr Informationsbroschüren und Formulare zum kostenlosen Herunterladen.
Sehr empfehlenswert sind auch die Hefte der Stiftung Warentest, die man online oder in den meisten Bahnhofsbuchhandlungen kaufen kann. Diese Hefte sind in einer gut verständlichen Sprache geschrieben.
Die Downloadlinks und Anhänge führen zu weiteren Informationen.
Links:
Webseite des Zentralen Vorsorgeregisters
Link zu Patienten- und Betreuungsverfügung des BMJV (mit Formularen zum Download)
BMJV-Broschüre zum Thema Patientenverfügung
BMJV-Broschüre zum Thema Betreuungsrecht
Link zum Thema Erbrecht des BMJV
Letzte Änderung: 28.09.2019