Rente und Steuern

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12.02.2019 Steuern zahlen wir alle nicht sehr gerne. Aber wer von der Rente Steuern zahlen muss, ist meistens glücklicher, als wer keine zahlen muss.

... es war einmal ...
Vor dem Jahr 2005 mussten auf Renten zwar auch schon Steuern bezahlt werden, allerdings waren die Freigrenzen ziemlich hoch, so dass Steuern für den Durchschnittrentner kein Thema waren. In der Linkliste kann man ein Dokument herunterladen, das den Sachverhalt gut erklärt: Steuerprozentsätze vor 2005 und danach

Seit 2005 werden die Renten zunehmend stärker besteuert, die Tabelle im Dokument gibt Auskunft.
Wer 2019 in Rente geht, hat einen Steuermeßbetrag von 78%, also einen Steuerfreibetrag von 22%. Dieser Steuerfreibetrag wird im Folgejahr (2020) berechnet und als Festbetrag lebenslang gewährt. Die Webseite und die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung (unten zum herunterladen) erklären die Regelungen recht genau und verständlich.

Auch Betriebsrenten, Riesterrenten und sonstige Einkünfte unterliegen der Steuerpflicht, mit unterschiedlichen Regelungen zu den Freibeträgen.

Hinweis 1: Wer einen Partner hat, der noch voll arbeitet und auf Stkl. 3 ist, wird ab dem Rentenbezug möglicherweise bei der Einkommenssteuererklärung Steuern nachzahlen. Vor allem dann, wenn die Rente und das Partnereinkommen recht hoch sind. Ein Einkommenssteuerprogramm oder ein steuerkundiger Mensch können euch ausrechnen, was in etwa an Steuern zu zahlen ist.

Hinweis 2: Wer Steuern auf seine Rente zahlen muss, hat wahrscheinlich eine noch halbwegs auskömmliche Rente. Steuerfreies Existenzminimum sind in diesem Jahr 9.168 Euro pro Jahr für Ledige und 18.336 Euro für Verheiratete. Da muss man erst mal drüber kommen. Wer eine Durchschnittsrente bezieht (ca. 1400 Euro brutto für Männer und ca. 650 Euro für Frauen), hat mit Steuern kein großes Problem, eher mit der Miete für seine Wohnung.

Betriebsrente: Bitte nicht vergessen, die Betriebsrente zu beantragen, sobald Ihr den Bescheid der Gesetzlichen Rente habt. Ihr müsst nicht zuwarten bis 65: die meisten Betriebsrenten werden ausgezahlt, sobald Ihr eine gesetzliche Rente bezieht. Fragt bei der Rentnerbetreuung eures Betriebs nach.

Zusatzrenten und Lebensversicherungen auf Verrentungsbasis: An diese Renten kommt man in der Regel auch schon ab Rentenbeginn der Gesetzlichen Rente. Wenn man sie aber nicht sofort braucht, lohnt es sich häufig, diese Renten liegen zu lassen bis zum Ablauf des Vertrag (meistens 65. oder 67. Lebensjahr). Diese Verträge haben häufig eine recht gute Verzinsung für eine sehr sichere Anlageform.

Rente im Ausland: Wer als Renter/in dauerhaft ins Ausland wechseln möchte, muss einige Besonderheiten beachten. Dazu braucht man professionellen steuerlichen Rat. Schaut im Infolink unten.

Letzte Änderung: 12.02.2019