Rente und Krankenversicherung
Themenauswahl
- So sind Sie als Rentner krankenversichert
Im Ruhestand sind Sie kranken- und pflegeversichert wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben. Bis auf das Krankengeld erhalten Sie weiterhin alle gewohnten Leistungen. Doch auch als Rentner zahlen Sie hierfür in der Regel Beiträge.
- Mit welchen Beiträgen Sie rechnen müssen
Als versicherungspflichtiger Rentner müssen Sie aus Ihrer gesetzlichen Rente Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zahlen.
Befreiung von der Krankenversicherung
Wenn Sie sich von der Krankenversicherung befreien lassen wollen, sollten Sie zuvor unsere Informationen dazu lesen.
- Als Rentner freiwillig krankenversichert
Auch als Rentner können Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Dann werden alle ihre Einkünfte für die Höhe der Beiträge berücksichtigt.
- Als Rentner privat krankenversichert
Sind Sie privat krankenversichert, zahlen Sie eigenständig Ihre Beiträge. Dafür gibt es unter Umständen Zuschüsse.
- Weiterhin familienversichert?
Informieren Sie sich, wann Sie auch als Rentner im Rahmen einer Familienversicherung beitragsfrei kranken- und pflegeversichert sind.
Pflegeversicherung
Für die Pflegeversicherung gibt es einige Besonderheiten.
- Krankenkassenwahl
Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten.
Zusammenarbeit Renten- und Krankenversicherung
Unser erklärtes Ziel: weniger Formalitäten und damit mehr Komfort für unsere Versicherten. Das erreichen wir durch einen optimalen Informationsaustausch.
Letzte Änderung: 17.02.2019