Mini- und Midijobs in Kurzform
Minijobs
sind alle Tätigkeiten, bei denen bis 450 Euro im Monat verdient wird.
Zum Midijob wird es, sobald man die 450-Euro-Grenze überschreitet - auch mehrere Minijobs werden so zum Midijob.
Alle notwendigen Infos zu Minijobs findet Ihr unter
www.minijob-zentrale.de
Dort kann man auch schnell und unbürokratisch online einen Minijob anmelden.
- Wichtig für Bezieher von ALG oder Transferleistungen
Bitte unbedingt den Minijob (wie jeden anderen neuen Job) vor Antritt der Arbeit bei der Arbeitsagentur anmelden. Die AA hat ein spezielles Formular dafür, das Ihr ausfüllen müsst. Wer das versäumt, kann zur Rückzahlung von Leistungen und zu Strafzahlungen verurteilt werden. Diese Meldepflicht ist unabhängig von der Einkommenshöhe des Minijobs. Auch geringfügige Beschäftigung bis 165 Euro im Monat muss gemeldet werden, obwohl sie nicht auf das ALG angerechnet wird!
- Wichtig 2: Wer noch Lücken für die 45-jährige Wartezeit für die abschlagsfreie Rente mit 63+X hat, kann diese mit einem Minijob schließen, auch parallel zum ALG 1-Bezug. Bitte darauf achten, dass Ihr euch nicht von der Beitragszahlung für die Rentenversicherung befreien lasst, sonst zählt die Zeit nicht!
- Wichtig 3: Dabei mit allen Nebenbeschäftigungen zusammen aber unter 15 Wochenstunden bleiben, sonst zählt man als beschäftigt und nicht vermittlungsfähig und kann kein ALG beziehen.
- Wichtig 4: Ab 13 Jahren können Jugendliche eine geringfügige Nebenbeschäftigung machen. Einmal im Monat Prospekte austragen oder Garten aufräumen bei Oma reicht. Ihr könnt dann für die Kids einen Minijob anmelden und bezahlt (aus der Bezugsbasis von 165 Euro) ca. 40 Euro im Monat an die Rentenversicherung.
Vorteil: diese Zeit zählt zur Wartezeit. Nach 5 Jahren hat der Nachwuchs dann schon die vollen Leistungen der Rentenversicherung z. B. Anspruch auf Reha-Maßnahmen. Und parallel kann das Kind ristern, das lohnt sich für junge Menschen dank der Rister-Zulagen durchaus. Für 10 Euro im Monat in einen Rister-Vertrag gibt es die volle Zulage.
Midijobs
sind Beschäftigungen, die über 450 Euro, aber unter 850 (1300) Euro im Monat einbringen. Diese Tätigkeiten sind sozialversicherungspflichtig, aber der Arbeitnehmeranteil ist reduziert gegenüber den Jobs über 850 (1300) Euro im Monat.
- Auch mehrere Minijobs zusammen zählen als Midijob, sobald die 450 Euro-Grenze überschritten wird.
- Aus dem Midijob entsteht eine eigenständige Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
- Wer nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs einen Midijob aufnimmt, hat die Möglichkeit, einen neuen ALG-Anspruch aufzubauen. Innerhalb eines Zeitfensters von 2 Jahren nach dem letzten ALG-Bezug kann man dann noch ein ALG beziehen, dass an die Höhe des zuletzt bezogenen ALG anknüpft.
Auch hier gilt: Vor Aufnahme der Arbeit den Midijob bei der Arbeitsagentur anmelden und das Formblatt ausfüllen!
Letzte Änderung: 09.06.2019