IGM Transfertreff am 06. Dezember 2019
Rechtsstand 2019
Leistungsdispositionsrecht: Ihr müsst nicht sofort nach Ende der Transferzeit ALG1 beziehen. Man kann das ALG 1 auch erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Ist vor allem für 57-jährige Menschen interessant, weil
man ab 58 bis zu 24 Monaten ALG1 beziehen kann. Längstens bis 12 Monate lässt sich die Beantragung ohne Nachteile verschieben. Wer dies tut, achtet bitte auf seine Gesundheit und muss sich zwischenzeitlich selbst
krankenversichern.
Wenn man ALG 1 beantragt hat, erhält man einen Feststellungsbescheid über die Höhe und Dauer des ALG-Anspruchs. Innerhalb von 4 Jahren muss man den Anspruch verbraucht haben. Man kann den Bezug von ALG 1 auch unterbrechen.
Fragt im Einzelfall euren Betreuungsmenschen bei der Arbeitsagentur.
Wer die Gesetze dazu durchblättern möchte, startet im Infolink unten mit §136 SGB 3 und kann sich dann durchblättern.
Minijob/Midijob: Dazu findet Ihr Informationen im Infolink unten. Nebenbei: Wer Kinder ab 13 Jahre hat, kann diese für einen Minijob anmelden. Eine sehr günstige Möglichkeit, schon in jungen Jahren Wartezeiten für die Rentenversicherung zu sammeln.
Links:
Bedienungsanleitung für die Arbeitsagentur
Gesetzliche Grundlagen zum Arbeitslosengeld 1 im SGB 3 (mit "weiter" in der Kopfzeile durchblättern)
Letzte Änderung: 06.12.2019