Eingliederungsvereinbarung

Vorschaubild

06.09.2021 In den letzten Wochen sollten einige Kolleginnen und Kollegen bei der Arbeitsagentur eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Bitte vor dem Unterschreiben erst prüfen (lassen).

Wichtig: Ihr müsst das Dokument nicht sofort unterschreiben. Wie alles, was Ihr unterschreibt, solltet Ihr es durchlesen und verstanden haben. Wenn es euch suspekt vorkommt oder Ihr mit dem Inhalt nicht einverstanden seid, nehmt es mit und lasst es von eurem/eurer TG-Berater*in oder vom Rechtsdienst eurer Gewerkschaft prüfen! Das ist euer gutes Recht.

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen der Arbeitsagentur und euch. Die Eingliederungsvereinbarung soll Rechte und Pflichten während des Leistungsbezugs beschreiben.

Es wird also festgelegt, welche Bemühungen Ihr machen müsst, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Gleichzeitig enthält die Vereinbarung Hinweise, welche Unterstützungen Ihr von der Arbeitsagentur erhaltet.

Was kann drinstehen?

  • Vorgaben, wie oft man sich bewerben muss
  • Hinweise zum Nachweis der Bewerbungsbemühungen
  • Strategien, um eine neue Arbeit zu finden
  • rechtliche Belehrungen
  • Vereinbarungen zu Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen

Die Eingliederungsvereinbarung ist ein individueller Vertrag. Die Inhalte (Anzahl der Bewerbungen, Maßnahmen zur Weiterbildung) richten sich immer nach dem individuellen Profil.

Muss ich mich an die Eingliederungsvereinbarung halten?

Wer unterschreibt, erklärt sich dazu bereit, die festgelegten Pflichten zu erfüllen.

Deshalb das Dokument vor dem Unterschreiben durchlesen, bei Bedarf mitnehmen und dem/der TG-Berater*in oder dem Rechtsdienst eurer Gewerkschaft zum Drüberlesen geben.

Letzte Änderung: 04.10.2021