IGM Transfertreff am 14. Juni 2019
- Betriebsrenten: Wer bei Heideldruck gearbeitet hat, kann sich per Mail an rentnerbetreuung@heidelberg.com oder telefonisch 06222-820 informieren. Hinweise auch unter dem Infolink unten.
- Andere Firmen: Eine Bescheinigung über den Unverfallbaren Anspruch in der Betrieblichen Altersvorsorge solltet Ihr beim Ausscheiden erhalten haben. Dieses Dokument gut aufbewahren bei den Rentenunterlagen! Betriebsrenten gibt es i.d.R. wie die gesetzliche Rente nur auf Antrag. Bei Fragen wendet euch an die Personalabteilung oder den Betriebsrat eures ehemaligen Arbeitgebers. Wenn euer Arbeitgeber ausfällt, übernimmt i.d.R. der deutsche Pensionssicherungsverein die Zahlung. Lasst euch im Bedarfsfall vom Rechtsdienst eurer Gewerkschaft beraten.
- Rechtliche Grundlagen dazu im BetrAVG, siehe Infolink.
- Krankenkassenbeitrag: Auf die betriebliche Altersversorgung zahlt man als gesetzlich Krankenversicherter i.d.R. den vollen Beitragssatz, also mit Pflegeversicherung ca. 18 %. Es gibt eine Geringfügigkeitsgrenze, derzeit ca. 152 Euro/Monat, bis zu der die Betriebsrente beitragsfrei ist.
Die IG Metall und einige Initiative bemühen sich darum, dass der Krankenkassenbeitrag für Betriebsrenten reduziert wird um den Arbeitgeberanteil, das hieße, statt ca. 18 % nur ca. 11 %. Ist aber noch nicht durch.
- Zurichgroup und andere Zusatzversicherungen - davon will die Krankenkasse evtl. ebenfalls ihren Beitrag. Sie meldet sich aber von sich aus.
- Rahmenfrist beim ALG 1: Da waren wir unserer Zeit voraus. Die Erweiterung der Rahmenfrist auf 30 Monate gilt erst für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 01.01.2020 aufgelöst werden. Bis dahin gilt: Innerhalb der 24 Monate Rahmenfrist müssen 12 Monate Beiträge für die Arbeitslosenversicherung bezahlt worden sein, damit ein ALG-Anspruch entsteht. Details dazu findet Ihr in der Fachlichen Weisung der Arbeitsagentur zu §143 SGB 3
Hinweis: 2020 wird sich die Rahmenfrist ändern! Rechtsstand dieser Meldung ist dann veraltet!
Letzte Änderung: 14.06.2019