Elterngeld

Recht, Tipps und Hinweise

05.10.2019 04.10.2019 - Das Elterngeld ist auch abhängig von der Steuerklasse - und die kann man wechseln.

Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld mehrmals, kommt es auf die relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens sieben Monate des Be­messungszeitraums gegolten haben.
BSG vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R

Letzte Änderung: 04.10.2019