Mehrarbeit - Wann bezahlt?
Arbeitgeber müssen Überstunden nicht immer bezahlen. Das hat das Arbeitsgericht Hildesheim im August entschieden. Was aber sind die Voraussetzungen für einen Anspruch?
Das Gericht hielt es für erforderlich, dass der Kläger zunächst einmal ausführlich darlegte und sodann auch bewies, dass er für die geleisteten Überstunden eine Vergütung erwartet hatte. Anders als in
einem normalen Arbeitsverhältnis habe der Kläger nämlich für seine Arbeit schon eine zusätzliche Vergütung in Form einer Provision erhalten.
Bei einer solchen Tätigkeit komme es auch typischerweise nicht darauf an, eine bestimmte Stundenzahl zu erfüllen. Vielmehr solle der Erfolg honoriert werden, Geschäfte zu vermitteln.
Erhalte ein Arbeitnehmer neben seiner Vergütung eine zusätzliche, hohe Provision, könne nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass für Überstunden eine zusätzliche Vergütung erwartet werde. In diesen Fällen müssten besondere Umstände hinzutreten. Oder aber es müsse allgemein üblich sein, zu der hohen Provision noch Überstunden bezahlt zu bekommen.
Solche besonderen Umstände habe der Kläger vorliegend jedoch nicht angegeben. Insbesondere seien die Provisionen, die er neben der Festvergütung erhalten habe, nicht unerheblich gewesen. Darüber hinaus sei auch nicht ganz klar geworden, wie hoch die tatsächliche vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit gewesen war.
Selbst wenn jedoch 35 Wochenstunden zugrunde gelegt würden, habe der Kläger letztlich Überstunden nur in einem relativ geringen Umfang gemacht.
Das Gericht sprach dem Kläger keine weitere Vergütung für die geleisteten Überstunden zu. Er konnte dem Gericht nicht ausreichend vermitteln, für die Überstunden tatsächlich auch eine Zahlung erwartet zu haben.
Arbeitsgericht Hildesheim vom 18. Juli 2019 - 1 Ca 174/18
Letzte Änderung: 04.10.2019