Haftung von Arbeitnehmer*innen
Prinzipiell ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es gibt aber ergänzende Regelungen in Tarifverträgen. z. B. im Manteltarifvertrag der Metall+Elektroindustrie werden Arbeitnehmer*innen etwas besser gestellt.
Im Download gibt es eine Broschüre der Arbeitskammer des Saarlands zum Thema Haftung.
Letzte Änderung: 21.06.2020