Infobox Aufhebungsvertrag
Das sollten Sie beachten
- Erst ausführlich nachdenken, dann unterschreiben. Wenn der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, ist er rechtswirksam. Auf keinen Fall drängen lassen, eine Woche sollten Sie schon drüber nachdenken, falls das Angebot "überraschend" kommt.
- Noch kein neues Arbeitsverhältnis? Wer in den ALG-Bezug gehen muss, beachtet bitte das eventuelle Ruhen des ALG-Anspruchs oder eventuelle Sperre. Sprechen Sie mit der Arbeitsagentur, bevor Sie unterschreiben. Wer nahtlos" in ein neues Arbeitsverhältnis oder in eine Transfergesellschaft geht, hat in diesem Punkt kein Problem.
- Abfindung? Mit einem steuerkundigen Menschen besprechen. Eventuell kann man durch eine Sonderzahlung in die Rentenversicherung die Steuerlast reduzieren (gilt speziell für Menschen über 50).
- Alles geregelt? Lassen Sie ein Mitglied des Betriebsrats oder den Rechtsdienst Ihrer Gewerkschaft drüberschauen. Bitte vor dem Unterschreiben!
Was sollte der Aufhebungsvertrag enthalten?
Das sollte geregelt sein +++
- Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet
- Gehaltzahlungen, ausstehende Provisionen, anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Überstundenvergütung
- Umgang mit dem Resturlaub
- Zahlung einer Abfindung und wann diese fällig wird
- Betriebsrente
- Arbeitszeugniss und dessen Inhalt
- etwaiges Wettbewerbsverbot
- Rückgabe des Dienstwagens, Diensttelefons, Dienstcomputers und sonstiges Firmeneigentum
- ausdrücklich, dass das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen oder auf Veranlassung des Arbeitsgebers aufgehoben wurde, damit es zu keiner Reduzierung vom Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers kommt.
Letzte Änderung: 06.07.2020