Kirchensteuer auf Abfindung
Die Kirchensteuer schlägt bei einer großen Abfindung durchaus zu Buche, sie liegt im Bereich von 8 bis 9 % der Lohnsteuer.
Wer eine Abfindung erhalten hat, kann einen Kirchensteuer-Teilerlass beantragen. Der Teilerlass wird nicht überall gewährt, aber in vielen Kirchenbezirken wird die Hälfte der Kirchensteuer erlassen.
Informationen dazu kriegt Ihr beim für euch zuständigen Kirchensteueramt. Entweder danach googeln oder Ihr fragt bei eurem Pfarramt nach.
Letzte Änderung: 23.12.2021